Hygieneinspektion an Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen)

In geschlossenen Räumen ist die Luftqualität entscheidend für die Sicherheit der Menschen. Ein enormes Gefahrenpotenzial können Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) bilden, wenn die entsprechenden Hygieneanforderungen nicht eingehalten werden.

Eine Hygieneinspektion an Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) ist gemäß der VDI Richtlinie 6022 je nach Anlage alle 2 bzw. 3 Jahre durchzuführen. Bei neu errichteten RLT-Anlagen oder nach wesentlichen Änderungen an Bestandsanlagen ist außerdem vor der Inbetriebnahme eine Hygiene-Erstinspektion durchzuführen.

RLT-Anlage

Hygieneinspektion

Im Rahmen der Hygieneinspektion analysieren unsere qualifizierten Gutachterinnen und Gutachter den spezifischen, hygienischen Zustand jeder Anlage: Hierzu erfolgt zunächst eine hygienisch/ technische Überprüfung und Dokumentation der gesamten RLT-Anlage vor Ort. Unser zertifiziertes Fachpersonal beurteilt dabei zudem Revisionsmöglichkeiten und die Zugänglichkeit aller Anlagenteile, um einen hygienisch einwandfreien Betrieb der Anlage auch in den nächsten Jahren sicherstellen zu können. Es erfolgt zudem eine visuelle Überprüfung der Sauberkeit von lüftungsgeführten Oberflächen in Hinblick auf Verschmutzung. Auch die Luftfiltersysteme werden hinsichtlich der Anforderungen der VDI 6022 überprüft. Des Weiteren wird eine Sichtprüfung auf Rückstände von Be- und Entfeuchtungsprozessen, Regenwassereintritt und Schwitzwasserbildung geführt und mögliche Korrosion identifiziert.

An den hygienisch relevanten Oberflächen erfolgt dann die fachmännische, mikrobiologische Probenahme. Die Proben werden im Anschluss durch ein akkreditiertes Labor untersucht, um sichere Ergebnisse der mikrobiologischen Untersuchung zu liefern. Im Anschluss erfolgt eine ausführliche Berichtserstellung mit Beurteilungen und Handlungsempfehlungen.

Nach Abschluss der Hygieneinspektion liegt Ihnen damit ein Dokument vor, dass nicht nur Rechtssicherheit gibt, sondern auch einen individuellen Maßnahmenplan für den hygienischen Betrieb Ihrer Anlagen bietet.

Im Zuge der HygieneERSTinspektion wird zusätzlich die Einhaltung der Anforderungen in Punkten der Planung/ Konstruktion, sowie Fertigung, Ausführung und Montage kontrolliert. Als Basis hierfür wird die Tabelle 7 der VDI 6022 herangezogen. In diesem Zuge können Fehler in der Planung/ Konstruktion, Fertigung, Ausführung und Montage aufgedeckt und die Grundlage für deren Beseitigung geschaffen werden. Die HygieneERSTinspektion ist neben zentralen und dezentralen Anlagen, auch an Split- und Umluftkühlgeräte durchzuführen!

Überzeugen Sie sich selbst von der Qualität unserer Arbeit und kontaktieren Sie uns für Ihre Anfrage!

Direkt & Persönlich

Angebots- und Rückrufservice

Alle unsere Leistungen und Services bieten wir deutschlandweit an.

GUC Gesellschaft für Umwelthygiene-Consulting mbH

info@guc-umwelt.de

© 2024 GBA Group

    DatenschutzImpressumAGB