Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme & Nassabscheider
Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen unterliegen seit August 2017 zusätzlich den Pflichten der 42. BImSchV, denn keimbelastete Aerosole können schwere Erkrankungen beim Menschen hervorrufen.
Gesetzlich ist eine Überprüfung nach § 14 der 42. BImSchV alle 5 Jahre durchführen zu lassen vorgeschrieben und die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung durch eine hygienisch fachkundige Person im § 3 der 42. BImSchV festgelegt.
Sachverständigenprüfung gemäß § 14 der 42. BImSchV für die Überprüfung von Kühltürmen, Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern
Kompetenz ist der Grundstein für Qualität. Die GUC Gesellschaft für Umwelthygiene-Consulting mbH arbeitet nur mit ausgebildeten Fachpersonal, um deutschlandweit unserem hohen Qualitätsniveau bei jedem Einsatz zu entsprechen. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden daher regelmäßig in Theorie und Praxis geschult, um als qualifizierte(r) Fachberaterin oder Fachberater für Sie tätig zu sein.
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Wir unterstützen Sie gern in Ihrer individuellen Situation, bei Entscheidungsproblemen oder auch behördlichen Angelegenheiten rund um das Thema Umwelthygiene. Unser Team bietet eine persönliche Beratung und unterbreitet individuelle Lösungsvorschläge für Ihre Fragestellung.
Schützen Sie Ihr Team und sichern Sie Ihre Betriebsabläufe mit Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 3 der 42. BImSchV. Unsere hygienisch fachkundigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterstützen Sie bei der Erstellung einer fundierten Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 der 42. BImSchV, um potentielle Risiken zu erkennen und zu minimieren. Insbesondere die Vorgaben der Richtlinie VDI 2047 (für Verdunstungskühlanlagen und Kühltürme) bzw. VDI 3679 (für Nassabscheider) werden bei der Erstellung berücksichtigt, um die Anforderungen an einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Zudem bieten wir die Sachverständigenprüfung gemäß § 14 der 42. BImSchV für die Überprüfung von Kühltürmen, Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen an.
Gerne stellen wir Ihnen kurzfristig ein kostenfreies und maßgeschneidertes Angebot zu Ihrer Problemstellung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach über das Anfragenportal oder direkt telefonisch!
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