Hygieneinspektion gemäß VDI 6022

Eine Hygieneinspektion an Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) ist gemäß der VDI Richtlinie 6022 je nach Anlage alle 2 bzw. 3 Jahre durchzuführen. Bei neu errichteten RLT-Anlagen oder umgebauten Anlagen ist außerdem vor der Inbetriebnahme eine Hygiene-Erstinspektion durchzuführen.

Im Rahmen der Inspektion analysieren unsere qualifizierten Gutachterinnen und Gutachter den spezifischen, hygienischen Zustand anhand einer erweiterten visuellen Prüfung, einer umfassenden mikrobiologischen Untersuchung und der Dokumentation jeder Anlage. Mit einem individuellen Hygienemaßnahmenplan stellen wir Ihnen Handlungsempfehlungen für den hygienischen Betrieb Ihrer Anlagen zur Verfügung.

Hygieneinspektion
Hygieneinspektion VDI 6022

Was ist eine Hygiene(-erst)inspektion gemäß VDI 6022 und auf welcher rechtlichen Grundlage muss sie erfolgen?

Betreiber von Raumlufttechnischen (RLT)-Anlagen sind gemäß VDI 6022 verpflichtet, regelmäßig Ihre Anlagen auf den hygienischen Zustand zu überprüfen, denn für den hygienegerechten Betrieb und die Instandhaltung der RLT- Anlage ist der Betreiber verantwortlich.

Die Überprüfung der RLT-Anlagen erfolgt durch eine Hygieneinspektion (Wiederholungsinspektion). Bei neu errichteten RLT-Anlagen müssen diese gemäß VDI 6022 „nach Fertigstellung, aber unmittelbar vor Aufnahme des bestimmungsgemäßen Betriebs“ einer Hygieneerstinspektion unterzogen werden.

Die rechtliche Grundlage für die Durchführung einer Hygieneerstinspektion kann je nach Land und lokalen Vorschriften variieren. In Deutschland beispielsweise können solche Inspektionen aufgrund von Arbeitsschutzvorschriften, Bauvorschriften oder Gesundheitsvorschriften erforderlich sein. Einige Gesetze und Verordnungen, die die Qualität der Raumluft und damit verbundenen technischen Anlagen betreffen können, umfassen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und baurechtliche Vorschriften wie die Landesbauordnung.

Neben der VDI 6022 gelten aber auch weitere Vorschriften, wie z.B. die VDI 3810 und die VDI 3803, und müssen bei der Inspektion berücksichtigt werden.

Hygieneinspektion VDI 6022

Wann muss eine Hygiene(-erst)inspektion gemäß VDI 6022 durchgeführt werden?

Gemäß VDI 6022 sollte eine Hygieneerstinspektion in den folgenden Fällen durchgeführt werden:

  • an neu errichteten RLT- Anlagen
  • nach wesentlichen Änderungen an der RLT- Anlage
  • an Anlagen im Bestand, an denen bisher noch keine Hygieneerstinspektion durchgeführt wurde.

Zudem wird gemäß VDI 6022 auch bei einem Betreiberwechsel die Hygieneerstinspektion empfohlen.

Eine wiederholende Hygieneinspektion muss alle 3 Jahre nach Durchführung der Erstinspektion erfolgen. Bei Anlagen mit Befeuchtungseinrichtungen oder bei Anlagen mit erdverlegten Komponenten erfolgt dies gemäß VDI 6022 nach 2 Jahren.

 Hygieneinspektion gemäß VDI 6022

Was umfasst die Hygiene(-erst)inspektion gemäß VDI 6022?

Ziel der Hygieneinspektion (Wiederholungsinspektion) ist eine hygienische und technische Überprüfung des Anlagenzustandes. Im Rahmen der Inspektion erfolgt eine erweiterte Sichtprüfung und die mikrobiologische Untersuchung der Anlage, welche dokumentiert werden müssen. Aus den Ergebnissen werden dabei Handlungsempfehlungen abgeleitet.

Eine Hygieneerstinspektion impliziert die Anforderungen der (Wiederholungs-)Hygieneinspektion, ist aber deutlich umfangreicher als eine Wiederholungsinspektion. Gemäß VDI 6022 dokumentiert eine Hygieneerstinspektion „den Übereinstimmungsgrad der zu prüfenden Raumlufttechnischen (RLT) Anlagen mit den Anforderungen der VDI 6022.“

Dabei müssen im Zuge der Hygieneerstinspektion auch die Anforderungen an die Planung/ Konstruktion, Fertigung, Ausführung und Montage überprüft werden. Weiterhin muss der Prüfer die Mindestprüforte für Hygienekontrollen (Tabelle 8 Blatt 1 VDI 6022) und Wiederholungsinspektionen festlegen und durchführen. Gemäß der individuellen Anlagenkonfiguration muss zudem die Tabelle 7 der VDI 6022 zur Durchführung der Hygieneerstinspektion herangezogen werden.

Aber Achtung: Die Hygiene(erst)inspektionen können nicht einfach vom Anlagenverantwortlichen/Servicetechniker durchgeführt werden, sondern müssen durch qualifiziertes Personal (Mindestanforderungen gemäß VDI 6022 Blatt 4 Kategorie A) erfolgen.

Gutachter gemäß VDI 6022

Unsere Leistungen für Ihren sicheren Betrieb

Wir führen für Sie Hygiene(erst-)inspektionen sachgerecht durch unsere qualifizierten Gutachter gemäß VDI 6022 Blatt 4 Kategorie A durch. Sie erhalten eine umfassende Beratung und Dokumentation mit abschließenden Handlungsempfehlungen für den sicheren Betrieb Ihrer raumlufttechnischen Anlagen.

Ihre mikrobiologischen Proben lassen wir nur von entsprechend DAkkS- akkreditierten Laboren untersuchen, um Ihnen genaue und sichere Ergebnisse liefern zu können.

Unsere qualifizierten Gutachter gemäß VDI 6022 Blatt 4 Kategorie A beraten Sie gerne, um Ihnen als Betreiber langfristig Sicherheit zu geben und damit:

  • Gesundheitsrisiken zu minimieren
  • Rechtliche Konformität sicherzustellen
  • Betriebseffizienz zu steigern
  • Image und Kundenzufriedenheit zu verbessern
  • Langfristige Kosteneinsparung zu erzielen
  • Verantwortungsbewusstsein intern und extern zu stärken.

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